Ausbildungsfahrlehrer werden – Aufgabenfeld erweitern.
Willkommensfrühstück
Warme und kalte Getränke inklusive
Keine Prüfung
Durchführungsgarantie
Erfahrene Dozenten, junge und moderne Denkansätze
Erweitere deinen Horizont durch unsere Best-Practice Beispiele unserer Partnerunternehmen
Fünf Tage (8 Unterrichtseinheiten pro Tag)
Direkt online Buchen
Wer Ausbildungsfahrlehrer werden möchte, muss laut§ 16 Fahrlehrergesetz (FahrlG)an einem fünftägigen Einweisungsseminar teilnehmen. Als Ausbildungsfahrlehrer bildet man Inhaber einer befristeten Fahrlehrerlaubnis aus.
Ein Ausbildungsfahrlehrer, zwei Fahrlehrer, nahezu unendlich viele Möglichkeiten.
Als Ausbildungsfahrlehrer zeigst Du den zukünftigen Fahrlehrern worauf es in dem verantwortungsvollen Beruf ankommt. Eine sichere, flexible und pädagogische wertvolle Fahrausbildung der zukünftigen Fahrschüler. Hierfür brauchst du nur ein fünftägiges Einweisungsseminar (§ 16 FahrlG) um dein Know-how und Wissen weitergeben zu können. Ein Ausbildungsfahrlehrer bildet den Inhaber einer befristeten Fahrerlaubnis aus und darf maximal zwei Fahrlehreranwärter gleichzeitig betreuen.
Eine wundervolle Aufgabe, bei der Du dein Wissen an die nächste Generation frisch gebackener Fahrlehreranwärter weitergibst. Hierbei begleitest Du den Fahrlehreranwärter sowohl während der praktischen Fahrstunden als auch im Theorieunterricht.
In diesem Seminar erfährst Du alles Wissenswerte zu deiner neuen Aufgabe als Ausbildungsfahrlehrer. Somit bekommt deine Fahrschule mit dir einen hochqualifizierten Mitarbeiter, der Fahrlehreranwärter in dem letzten Abschnitt der Fahrlehrerausbildung begleiten darf. Voraussetzung ist, dass der Fahrschulinhaber ebenfalls den Ausbildungsfahrlehrerseminar besucht hat. Der Erhalt der Fahrlehrererlaubnis wird durch die vierjährige Fortbildung (einen Tag) gewährleistet.
Bringe deine Karriere auf das nächste Level und stelle dich der Herausforderung noch heute, um die Fahrlehrer von Morgen auszubilden.
21.04.2025 - 25.04.202521.10.2025 – 25.10.2025
In dem 5-Tägigen Seminar beschäftigst Du dich u.a. mit folgenden Inhalten:
So läuft die Fahrlehrerausbildung nach neuem Recht ab
Lehrproben – Ablauf und Vorbereitung
Wie viel darf der Fahrlehreranwärter arbeiten?
Dauer: 5 Tage mit jeweils 8 Unterrichtseinheiten (45 Minuten) pro TagOrt:FahrlehrerschmiedeIsmaninger Str. 785609 Aschheim
Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google. Mehr erfahren
Du hast innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre lang hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt.
Als angestellter Fahrlehrer muss dein Arbeitgeber als Ausbildungsfahrschule befähigt sein, damit Du dort als Ausbildungsfahrlehrer ausbilden darfst. Zum Erhalt der Erlaubnis, muss alle 4 Jahre ein Tag Fortbildung absolviert werden.
Die gesamte Weiterbildung dauert nur fünf Tage (8 UE pro Tag). Am Ende der Weiterbildung erhältst Du eine Teilnahmebescheinigung, mit der Du dann von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erhältst, als Ausbildungsfahrlehrer tätig zu werden. Ab diesem Tag unterliegst Du auch der 4-jährigen Fortbildungspflicht (stimmt das so?) für Ausbildungsfahrlehrer.Eine Eintragung in den Fahrlehrerschein erfolgt nicht. Eine Prüfung findet nicht statt.In den 5 Tagen Weiterbildung beschäftigst Du dich u.a. mit folgenden Inhalten:
So läuft die Fahrlehrerausbildung nach neuem Recht ab
Lehrproben – Ablauf und Vorbereitung
Wie viel darf der Fahrlehreranwärter arbeiten?
Die Weiterbildung findet Montag – Freitag von 08:15 bis 15:30 statt.
Nachdem der Fahrlehreranwärter die fahrpraktische Prüfung, die schriftliche Fachkundeprüfung sowie die mündliche Fachkundeprüfung erfolgreich absolviert hat, kann er sich den befristeten Fahrlehrerschein bei der zuständigen Behörde ausstellen lassen (es muss ein Beschäftigungsverhältnis mit einer genannten Ausbildungsfahrschule bestehen)
Sobald du bei der zuständigen Behörde die Bescheinigung über die Teilnahme vorgelegt hast, musst Du alle vier Jahre an einer eintägigen Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer teilnehmen. Die Fortbildung kann zur Pflichtweiterbildung §53 angerechnet
Ein Ausbildungsfahrlehrer, zwei Fahrlehrer, nahezu unendlich viele Möglichkeiten.
Als Ausbildungsfahrlehrer zeigst Du den zukünftigen Fahrlehrern worauf es in dem verantwortungsvollen Beruf ankommt. Eine sichere, flexible und pädagogische wertvolle Fahrausbildung der zukünftigen Fahrschüler. Hierfür brauchst du nur ein fünftägiges Einweisungsseminar (§ 16 FahrlG) um dein Know-how und Wissen weitergeben zu können. Ein Ausbildungsfahrlehrer bildet den Inhaber einer befristeten Fahrerlaubnis aus und darf maximal zwei Fahrlehreranwärter gleichzeitig betreuen.
Eine wundervolle Aufgabe, bei der Du dein Wissen an die nächste Generation frisch gebackener Fahrlehreranwärter weitergibst. Hierbei begleitest Du den Fahrlehreranwärter sowohl während der praktischen Fahrstunden als auch im Theorieunterricht.
In diesem Seminar erfährst Du alles Wissenswerte zu deiner neuen Aufgabe als Ausbildungsfahrlehrer. Somit bekommt deine Fahrschule mit dir einen hochqualifizierten Mitarbeiter, der Fahrlehreranwärter in dem letzten Abschnitt der Fahrlehrerausbildung begleiten darf. Voraussetzung ist, dass der Fahrschulinhaber ebenfalls den Ausbildungsfahrlehrerseminar besucht hat. Der Erhalt der Fahrlehrererlaubnis wird durch die vierjährige Fortbildung (einen Tag) gewährleistet.
Bringe deine Karriere auf das nächste Level und stelle dich der Herausforderung noch heute, um die Fahrlehrer von Morgen auszubilden.
21.04.2025 - 25.04.202521.10.2025 – 25.10.2025
In dem 5-Tägigen Seminar beschäftigst Du dich u.a. mit folgenden Inhalten:
So läuft die Fahrlehrerausbildung nach neuem Recht ab
Lehrproben – Ablauf und Vorbereitung
Wie viel darf der Fahrlehreranwärter arbeiten?
Dauer: 5 Tage mit jeweils 8 Unterrichtseinheiten (45 Minuten) pro TagOrt:FahrlehrerschmiedeIsmaninger Str. 785609 Aschheim
Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google. Mehr erfahren
Du hast innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre lang hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt.
Als angestellter Fahrlehrer muss dein Arbeitgeber als Ausbildungsfahrschule befähigt sein, damit Du dort als Ausbildungsfahrlehrer ausbilden darfst. Zum Erhalt der Erlaubnis, muss alle 4 Jahre ein Tag Fortbildung absolviert werden.
Die gesamte Weiterbildung dauert nur fünf Tage (8 UE pro Tag). Am Ende der Weiterbildung erhältst Du eine Teilnahmebescheinigung, mit der Du dann von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erhältst, als Ausbildungsfahrlehrer tätig zu werden. Ab diesem Tag unterliegst Du auch der 4-jährigen Fortbildungspflicht (stimmt das so?) für Ausbildungsfahrlehrer.Eine Eintragung in den Fahrlehrerschein erfolgt nicht. Eine Prüfung findet nicht statt.In den 5 Tagen Weiterbildung beschäftigst Du dich u.a. mit folgenden Inhalten:
So läuft die Fahrlehrerausbildung nach neuem Recht ab
Lehrproben – Ablauf und Vorbereitung
Wie viel darf der Fahrlehreranwärter arbeiten?
Die Weiterbildung findet Montag – Freitag von 08:15 bis 15:30 statt.
Nachdem der Fahrlehreranwärter die fahrpraktische Prüfung, die schriftliche Fachkundeprüfung sowie die mündliche Fachkundeprüfung erfolgreich absolviert hat, kann er sich den befristeten Fahrlehrerschein bei der zuständigen Behörde ausstellen lassen (es muss ein Beschäftigungsverhältnis mit einer genannten Ausbildungsfahrschule bestehen)
Sobald du bei der zuständigen Behörde die Bescheinigung über die Teilnahme vorgelegt hast, musst Du alle vier Jahre an einer eintägigen Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer teilnehmen. Die Fortbildung kann zur Pflichtweiterbildung §53 angerechnet
Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.
Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name
borlabs-cookie
Cookie Laufzeit
1 Jahr
Marketing-Cookies werden von Drittanbietern oder Publishern verwendet, um personalisierte Werbung anzuzeigen. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen.
Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.