Mit unserer Train the Trainer Fortbildung decken wir neben der Fortbildung für Ausbilder gemäß § 7 (1), BKrFQV auch die Voraussetzungen einer allgemeinen Fahrlehrer-Fortbildung gemäß § 53 (1) FahrlG ab.
Somit schlägst Du zwei Fliegen mit einer Klappe.
An den 3 Schulungstagen decken wir die Kenntnisbereichen 1, 2, 3 der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung BKrFQV ab.
29.09.2025 – 01.10.2025 (Montag - Mittwoch)
Die Inhalte der Fortbildung senden wir dir direkt nach Buchung zu.
Dauer: 3 Tage mit jeweils 8 Stunden (60 Minuten) pro TagOrt:FahrlehrerschmiedeIsmaninger Straße 785609 Aschheim
Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google. Mehr erfahren
Was passiert wenn ich meiner Fortbildungspflicht nicht nachgekommen bin oder die Frist überzogen habe?
Die Behörde kann eine Fristverlängerung erteilen (keine Einheitliche Regel vorhanden)Achtung! Trotz Verlängerung ist die neue Frist immer bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres! Die Behörde kann die jeweilige Fahrlehrererlaubnis widerrufen.Kann ich die Fortbildung in ganz Deutschland besuchen?Ja, du darfst deine Fortbildung in ganz Deutschland besuchen.
Wann muss ich die Bescheinigung der zuständigen Behörde vorlegen?Die Teilnahmebescheinigung ist spätestens zwei Wochen nach Fristablauf, bei der zuständigen Behörde einzureichen.Wie verhält es sich bei der Wiederaufnahme bei ruhender Fahrlehrerlaubnis?Die alte Fristen bleiben erhalten.Beispiel 1:Die letzte allgemeine Fortbildung wurde vor zwei Jahren besuchst. Somit wäre die nächste Fortbildung in zwei Jahren fällig.Beispiel 2:Die letzte allgemeine Fortbildung wurde vor 6 Jahren besucht. Somit wäre eine dreitägige Fortbildung nötig.Bei überschrittenen Fristen müssen die entsprechenden Fortbildungen besucht werden, um die Tätigkeit wieder aufnehmen zu dürfen.
Mit unserer Train the Trainer Fortbildung decken wir neben der Fortbildung für Ausbilder gemäß § 7 (1), BKrFQV auch die Voraussetzungen einer allgemeinen Fahrlehrer-Fortbildung gemäß § 53 (1) FahrlG ab.
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