Beschreibung
Ausbildungsfahrlehrer Fortbildung
Erweitere deinen Horizont und brich aus den Grenzen des Alltags aus! In unseren Fortbildungen möchten wir einen echten Mehrwert schaffen.
Sich in die letzte Reihe setzen und bis zur nächsten Pause warten, nicht bei der Fahrlehrerschmiede! Wir bringen dich weiter – überzeuge dich selbst.
Bei uns hast Du die völlige Flexibilität, buche einen Tag Fortbildung oder direkt alle notwendigen Tage am Stück.
Die Inhalte der Fortbildung senden wir dir direkt nach Buchung zu.
Was passiert wenn ich meiner Fortbildungspflicht nicht nachgekommen bin oder die Frist überzogen habe?
Du kannst bei deiner zuständigen Behörde eine Fristverlängerung beantragen und eine Fristverlängerung erteilen. Hierfür gibt es jedoch keine einheitliche Regelung.
Achtung! Trotz Verlängerung ist die neue Frist immer bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres! Die Behörde kann die jeweilige Fahrlehrererlaubnis widerrufen.
Kann ich die Fortbildung in ganz Deutschland besuchen?
Ja, du darfst deine Fortbildung in ganz Deutschland besuchen.
Wann muss ich die Bescheinigung der zuständigen Behörde vorlegen?
Die Teilnahmebescheinigung ist spätestens zwei Wochen nach Fristablauf, bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Wie verhält es sich bei der Wiederaufnahme bei ruhender Fahrlehrerlaubnis?
Die alte Fristen bleiben erhalten.
Beispiel 1:
Die letzte allgemeine Fortbildung wurde vor zwei Jahren besuchst. Somit wäre die nächste Fortbildung in zwei Jahren fällig.
Beispiel 2:
Die letzte allgemeine Fortbildung wurde vor 6 Jahren besucht. Somit wäre eine dreitägige Fortbildung nötig.
Bei überschrittenen Fristen müssen die entsprechenden Fortbildungen besucht werden, um die Tätigkeit wieder aufnehmen zu dürfen.