Seminarleiter ASF werden

Sie möchten neue Methoden des Unterrichts kennenlernen?

Wer Seminare nach §§ 2a und 4a StVG durchführen will, benötigt die Grundeinweisung und die jeweiligen fachspezifischen Einweisungen. Sie können auch nur die “ASF”- oder “FES”- Berechtigung erwerben.

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Beschreibung

Seminarleiter ASF werden

Du möchtest neue Methoden des Unterrichts kennenlernen?

Wer Seminare nach §§ 2a und 4a StVG durchführen will, benötigt die Grundeinweisung und die jeweiligen fachspezifischen Einweisungen. Du könnst auch nur die ASF- oder FES-Berechtigung erwerben.

  • In den 10 Tagen Weiterbildung beschäftigst Du dich u.a. mit folgenden Inhalten:
    • Eröffnung einer Fahrschule – von der Rechtsform über die Pflichten eines Fahrschulinhabers hin zum  Wettbewerbsrecht
    • Betriebswirtschaftliche Basics – Wir bringen dir das betriebswirtschaftliche 1×1 und mehr bei.
    • Effizientes Wirtschaften – Lerne deine Finanzen wie ein Profi zu verwalten
    • Mitarbeiterbindung – Gegenmaßnahmen gegen Fluktuation von Mitarbeitern
    • Employer Branding – So wird die Fahrschule zur Arbeitgebermarke
    • Kundengewinnung – Lerne alles über den richtigen Marketing-Mix für deine Fahrschule
    • Steuerrecht – Erfahre wertvolle Tipps für die Praxis
Dauer:  Fahrlehrerschmiede Ismaninger Str. 7 85609 Aschheim
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Zur Routenplanung
Welche Voraussetzungen muss ich für das Seminar mitbringen?
  • Du hast innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre lang hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt
  • Als angestellter Fahrlehrer muss dein Arbeitgeber als Ausbildungsfahrschule befähigt sein, damit Du dort als Ausbildungsfahrlehrer ausbilden darfst. Zum Erhalt der Erlaubnis, muss alle 4 Jahre ein Tag Fortbildung absolviert werden
Die gesamte Weiterbildung dauert nur fünf Tage (8 UE pro Tag). Am Ende der Weiterbildung erhältst Du eine Teilnahmebescheinigung, mit der Du dann von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erhältst, als Ausbildungsfahrlehrer tätig zu werden. Ab diesem Tag unterliegst Du auch der 4-jährigen Fortbildungspflicht für Ausbildungsfahrlehrer. Eine Eintragung in den Fahrlehrerschein erfolgt nicht. Eine Prüfung findet nicht statt. In den 5 Tagen Weiterbildung beschäftigst Du dich u.a. mit folgenden Inhalten:
  • So läuft die Fahrlehrerausbildung nach neuem Recht ab
  • Lehrproben – Ablauf und Vorbereitung
  • Wie viel darf der Fahrlehreranwärter arbeiten?
Die Weiterbildung findet Montag – Freitag von 08:15 bis 15:30 statt.
Eine Prüfung gibt es bei der Weiterbildung zum Ausbildungsfahrlehrer nicht.
Nachdem der Fahrlehreranwärter die fahrpraktische Prüfung, die schriftliche Fachkundeprüfung sowie die mündliche Fachkundeprüfung erfolgreich absolviert hat, kann er sich den befristeten Fahrlehrerschein bei der zuständigen Behörde ausstellen lassen (es muss ein Beschäftigungsverhältnis mit einer genannten Ausbildungsfahrschule bestehen)
Der Fahrlehreranwärter darf während der Praktikumsphase maximal 32 Stunden (Unterrichtseinheiten je 45 Minuten) arbeiten.
Als Ausbildungsfahrlehrer darfst Du gleichzeitig zwei Fahrlehreranwärter im Praktikum betreuen.
Sobald du bei der zuständigen Behörde die Bescheinigung über die Teilnahme vorgelegt hast, musst Du alle vier Jahre an einer eintägigen Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer teilnehmen. Die Fortbildung kann zur Pflichtweiterbildung §53 angerechnet werden.

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  • In den 10 Tagen Weiterbildung beschäftigst Du dich u.a. mit folgenden Inhalten:
    • Eröffnung einer Fahrschule – von der Rechtsform über die Pflichten eines Fahrschulinhabers hin zum  Wettbewerbsrecht
    • Betriebswirtschaftliche Basics – Wir bringen dir das betriebswirtschaftliche 1×1 und mehr bei.
    • Effizientes Wirtschaften – Lerne deine Finanzen wie ein Profi zu verwalten
    • Mitarbeiterbindung – Gegenmaßnahmen gegen Fluktuation von Mitarbeitern
    • Employer Branding – So wird die Fahrschule zur Arbeitgebermarke
    • Kundengewinnung – Lerne alles über den richtigen Marketing-Mix für deine Fahrschule
    • Steuerrecht – Erfahre wertvolle Tipps für die Praxis
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  • Du hast innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre lang hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt
  • Als angestellter Fahrlehrer muss dein Arbeitgeber als Ausbildungsfahrschule befähigt sein, damit Du dort als Ausbildungsfahrlehrer ausbilden darfst. Zum Erhalt der Erlaubnis, muss alle 4 Jahre ein Tag Fortbildung absolviert werden
Die gesamte Weiterbildung dauert nur fünf Tage (8 UE pro Tag). Am Ende der Weiterbildung erhältst Du eine Teilnahmebescheinigung, mit der Du dann von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erhältst, als Ausbildungsfahrlehrer tätig zu werden. Ab diesem Tag unterliegst Du auch der 4-jährigen Fortbildungspflicht für Ausbildungsfahrlehrer. Eine Eintragung in den Fahrlehrerschein erfolgt nicht. Eine Prüfung findet nicht statt. In den 5 Tagen Weiterbildung beschäftigst Du dich u.a. mit folgenden Inhalten:
  • So läuft die Fahrlehrerausbildung nach neuem Recht ab
  • Lehrproben – Ablauf und Vorbereitung
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Die Weiterbildung findet Montag – Freitag von 08:15 bis 15:30 statt.
Eine Prüfung gibt es bei der Weiterbildung zum Ausbildungsfahrlehrer nicht.
Nachdem der Fahrlehreranwärter die fahrpraktische Prüfung, die schriftliche Fachkundeprüfung sowie die mündliche Fachkundeprüfung erfolgreich absolviert hat, kann er sich den befristeten Fahrlehrerschein bei der zuständigen Behörde ausstellen lassen (es muss ein Beschäftigungsverhältnis mit einer genannten Ausbildungsfahrschule bestehen)
Der Fahrlehreranwärter darf während der Praktikumsphase maximal 32 Stunden (Unterrichtseinheiten je 45 Minuten) arbeiten.
Als Ausbildungsfahrlehrer darfst Du gleichzeitig zwei Fahrlehreranwärter im Praktikum betreuen.
Sobald du bei der zuständigen Behörde die Bescheinigung über die Teilnahme vorgelegt hast, musst Du alle vier Jahre an einer eintägigen Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer teilnehmen. Die Fortbildung kann zur Pflichtweiterbildung §53 angerechnet werden.

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