Fahrlehrerschmiede München

Allgemeine Fortbildung §53

Allgemeine Fortbildung §53

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Die stetige Fort- und Weiterbildung ist ein wichtiger Bestandteil des Fahrschullehrerberufs. Nicht nur die Fahrzeugtechnik, sondern auch die Unterrichtsmethoden sowie die Prüfungsabläufe haben sich in den letzten Jahren verändert.

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Beschreibung

Allgemeine Fortbildung §53

Die stetige Fort- und Weiterbildung ist ein wichtiger Bestandteil des Fahrschullehrerberufs. Nicht nur die Fahrzeugtechnik, sondern auch die Unterrichtsmethoden sowie die Prüfungsabläufe haben sich in den letzten Jahren verändert.

Um bei diesen Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben, ist der Besuch von Seminaren zur Fahrlehrerfortbildung gesetzlich vorgeschrieben (§ 53(1) FahrlG).

Zusätzliche Informationen

Kursdatum

02.05.2024 – 04.05.2024, 10.10.2024 – 12.10.2024, 05.12.2024 – 07.12.2024

Fahrlehrerschmiede
Ismaninger Str. 7
85609 Aschheim

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