Fahrlehrerschmiede München

Moderatorgrundkurs

Moderatorgrundkurs

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Um ASF oder FES in der Fahrschule durchführen zu können, benötigt ein Fahrlehrer sowohl den Moderatoren-Grundkurs als auch den entsprechenden Einweisungskurs zu ASF bzw. FES.
Außerdem muss der Fahrlehrer die Fahrlehrerlaubnisklassen der BE und A besitzen und innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre lang hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben.

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Beschreibung

Moderatorgrundkurs

Um ASF-Seminare oder FES-Seminare in der Fahrschule durchführen zu können, benötigt ein Fahrlehrer sowohl den Moderatoren-Grundkurs als auch den entsprechenden Einweisungskurs zu ASF bzw. FES.
Außerdem muss der Fahrlehrer die Fahrlehrerlaubnisklassen der BE und A besitzen und innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre lang hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben.

Falls Sie als Angestellter Fahrlehrer ASF- oder FES-Kurse durchführen wollen, so ist dies nur möglich, wenn der Inhaber oder verantwortliche Leiter bereits die ASF bzw. FES-Seminarleiter-Erlaubnis besitzt.

Zusätzliche Informationen

Kursdatum

21.10.2024 – 24.10.2024

  • Du besitzt die Fahrlehrerlaubnis BE und A
  • Du hast innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre lang hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt
  • Du hast maximal zwei Punkte im Fahreignungsregister (gilt nur als FES-Seminarleiter). Deinen aktuellen Punktestand kannst Du hier.

Hinweis: Du kannst den Lehrgang auch schon absolvieren, wenn du die Voraussetzungen noch nicht erfüllst. Du darfst dann deine neue Tätigkeit erst mit Erfüllen der Voraussetzungen durchführen.

Die Ausbildung zum Fahrlehrer ist förderbar. Du kannst dich gerne persönlich über mögliche Fördermaßnahmen beraten lassen. Eine Übersicht findest Du hier

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