Allgemeine Fortbildung §53
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Die stetige Fort- und Weiterbildung ist ein wichtiger Bestandteil des Fahrschullehrerberufs. Nicht nur die Fahrzeugtechnik, sondern auch die Unterrichtsmethoden sowie die Prüfungsabläufe haben sich in den letzten Jahren verändert.
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Beschreibung
Allgemeine Fortbildung §53
Die stetige Fort- und Weiterbildung ist ein wichtiger Bestandteil des Fahrschullehrerberufs. Nicht nur die Fahrzeugtechnik, sondern auch die Unterrichtsmethoden sowie die Prüfungsabläufe haben sich in den letzten Jahren verändert.
Um bei diesen Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben, ist der Besuch von Seminaren zur Fahrlehrerfortbildung gesetzlich vorgeschrieben (§ 53(1) FahrlG).
Zusätzliche Informationen
Kursdatum | 02.05.2024 – 04.05.2024, 10.10.2024 – 12.10.2024, 05.12.2024 – 07.12.2024 |
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