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Seminarleiter FES Fortbildung
199,99€
Wer Aufbauseminare im Sinne des § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Straßenverkehrsgesetzes durchführt, bedarf der Seminarerlaubnis (Seminarerlaubnis Aufbauseminar).
- Beschreibung
- Zusätzliche Informationen
- Voraussetzungen
- Förderung
Beschreibung
Seminarleiter FES Fortbildung
Wer Aufbauseminare im Sinne des § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Straßenverkehrsgesetzes durchführt, bedarf der Seminarerlaubnis (Seminarerlaubnis Aufbauseminar).
Zusätzliche Informationen
Kursdatum | 04.07.2024, 23.11.2024, 12.12.2024 |
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- Besitz der Fahrlehrerlaubnis BE und A
- Innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre lang hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben
- Maximal zwei Punkte im Fahreignungsregister (gilt nur als FES-Seminarleiter). Deinen aktuellen Punktestand kannst Du hier.
Die Fortbildung für FES Seminarleiter ist förderbar. Du kannst dich gerne persönlich über mögliche Fördermaßnahmen beraten lassen. Eine Übersicht findest Du hier.