Fahrlehrerschmiede München

Seminarleiter FES Fortbildung

Seminarleiter FES Fortbildung

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Wer Aufbauseminare im Sinne des § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Straßenverkehrsgesetzes durchführt, bedarf der Seminarerlaubnis (Seminarerlaubnis Aufbauseminar).

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Beschreibung

Seminarleiter FES Fortbildung

Wer Aufbauseminare im Sinne des § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Straßenverkehrsgesetzes durchführt, bedarf der Seminarerlaubnis (Seminarerlaubnis Aufbauseminar).

Zusätzliche Informationen

Kursdatum

04.07.2024, 23.11.2024, 12.12.2024

  • Besitz der Fahrlehrerlaubnis BE und A
  • Innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre lang hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben
  • Maximal zwei Punkte im Fahreignungsregister (gilt nur als FES-Seminarleiter). Deinen aktuellen Punktestand kannst Du hier.

 

Die Fortbildung für FES Seminarleiter ist förderbar. Du kannst dich gerne persönlich über mögliche Fördermaßnahmen beraten lassen. Eine Übersicht findest Du hier.

 

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