Fortbildung für Fahrlehrer (§53 FahrlG)

Weiterbilden heißt weiterkommen...​

… wie weit entscheidest Du!

In der Fahrlehrerschmiede wollen wir, jede Fort-, Weiter- und Ausbildung zu einem Erlebnis zu machen. Frei nach dem Motto:

„Aus der Tugend ein erinnerungswürdiges Erlebnis machen!“

So ist die allgemeine Fortbildung nach §53 FahrlG etwas, was Du als Fahrlehrer in regelmäßigen Abständen machen musst. Diese Pflicht führen wir in einer kollegialen, offenen und modernen Atmosphäre durch. Damit die Fahrlehrer Fortbildung auch ein Erlebnis für dich wird, bereiten wir die Inhalte interaktiv und dynamisch auf. 

Natürlich sorgen wir uns auch um dein leibliches Wohl. 

Willkommensfrühstück, Snacks und Mittagessen sind genauso inklusive wie warme und kalte Getränke.

Um noch individueller auf dich und deine Bedürfnisse eingehen zu können, bieten wir die allgemeine Fahrlehrer Fortbildung sowohl als Tageskurs oder Komplettkurs (dreitägige Fortbildung) an.

Eine kleine Fortbildung für dich. Ein große Wirkung für deinen Alltag und dich.

Fahrlehrer Fortbildung

Allgemeine
Fortbildung §53 FahrlG

Ausbildungsfahrlehrer
Fortbildung

Seminarleiter ASF Fortbildung

Fortbildung im Detail
erklärt

Seminarleiter FES Fortbildung

Fristen der
Fortbildung

Alle
Fortbildungstermine

Die Fortbildungspflicht im Detail erklärt:

Fortbildung im Detail

Die Fortbildungspflichten für Fahrlehrer sorgen manchmal für Verwirrung. 

So kann es passieren, dass Du dir unsicher bist, welche Fortbildungstage und wie viele davon du besuchen musst. Um dir einen Überblick zu verschaffen, welche Fortbildung und wie viele Tage du besuchen musst, haben wir dir das ganze veranschaulicht. Gerne kannst du auch den Fortbildungswegweiser dafür benutzen.

Ein Fortbildungstag umfasst immer acht Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten.

Im Folgenden erfährst Du, welche Fortbildungen Du besuchen musst.

Alle vier Jahre drei aufeinander folgende Tage (zusammenhängende Tage)

Oder 

Vier einzelne Tage innerhalb von vier Jahren

Als Ausbildungsfahrlehrer musst du alle 4 Jahre einen Tag Fortbildung besuchen.

(Dieser Tag lässt sich auf die normale §53 Fortbildung anrechnen)

Somit fällt ein Tag von der allgemeinen Fortbildungspflicht weg.

Als Seminarleiter musst du für alle 2 Jahre einen Tag Fortbildung besuchen. Das gilt für jede Seminarleiter Weiterbildung die du besitzt.

Beispiel 1:

Du bist Seminarleiter für ASF oder FES.

Du musst innerhalb von 2 Jahren an einem Tag die ASF/FES Seminarleiter Fortbildung besuchen.

Beispiel 2:

Du bist Seminarleiter für ASF als auch FES.

Du musst alle 2 Jahre sowohl die ASF Seminarleiter Fortbildung als auch die FES Seminarleiter Fortbildung besuchen.

(Dieser Tag lässt sich auf die normale §53 Fortbildung anrechnen)

Fristen für die Fahrlehrer Fortbildung (gemäß §53 FahrlG)

Die Fortbildungspflicht für Fahrlehrer beginnt mir der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis.

Die Frist beginnt immer mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die jeweilige Qualifikation erworben wird.

Somit kommt es also nicht auf das tatsächliche Datum der Fortbildung, sondern auf das Kalenderjahr in dem Sie besucht wurde, an. 

Seit dem seit 01.01.2018 wird die allgemeine Fortbildungspflicht nur noch kalenderjährlich von der zuständigen Behörde verlangt.

 

Ein Beispiel

  • Unbefristete Fahrlehrerlaubnis wurde am 15.04.2022 erteilt
  • Fristbeginn: 31.12.2022
  • Fristablauf: 31.12.2026
Somit muss in diesem Beispiel die Fortbildung nach §53 FahrlG spätestens am 31.12.2026 der zuständigen Behörde zugegangen sein.

Neuer Fristbeginn ist immer mit Ablauf des Kalenderjahres (auch wenn die Frist überzogen wurde).

Fristen für Fahrlehrer Fortbildung

Alle Termine

FAQ zur Fortbildung für Fahrlehrer (§53 FahrlG)

Du kannst bei deiner zuständigen Behörde eine Fristverlängerung beantragen und eine Fristverlängerung erteilen. Hierfür gibt es jedoch keine einheitliche Regelung. Damit die Behörde eine Fristverlängerung akzeptiert, muss ein triftiger Grund vorliegen. Dies wird im Einzelfall geprüft.

Achtung! Trotz Verlängerung ist die neue Frist immer bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres! Die Behörde kann die jeweilige Fahrlehrererlaubnis widerrufen.

Ja, Du kannst deine Fortbildung in ganz Deutschland besuchen. Es spielt auch keine Rolle, ob Du einzelne Fortbildungstage bei unterschiedlichen Anbietern oder beim gleichen besuchst.

Die Teilnahmebescheinigung ist spätestens zwei Wochen nach Fristablauf, bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Die alte Fristen bleiben erhalten.

Beispiel 1: 

Die letzte allgemeine Fortbildung wurde vor zwei Jahren besuchst. Somit wäre die nächste Fortbildung in zwei Jahren fällig.

Beispiel 2: 

Die letzte allgemeine Fortbildung wurde vor 6 Jahren besucht. Somit wäre eine dreitägige Fortbildung nötig.

Bei überschrittenen Fristen müssen die entsprechenden Fortbildungen besucht werden, um die Tätigkeit wieder aufnehmen zu dürfen.

Jeder Tag Fortbildung für Fahrlehrer dauert acht Unterrichtseinheiten.

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